Die gemeinnützige Studienstiftung der Süddeutschen Zeitung wurde im Jahr 1985 von den damaligen Gesellschaftern des Süddeutschen Verlages gegründet. Anlass war der 40. Geburtstag der Süddeutschen Zeitung. Stiftungszweck ist die Vergabe von Stipendien an begabte Journalistinnen und Journalisten

  • während oder nach ihrer Ausbildung an deutschen Tageszeitungen oder
  • zur Vertiefung von Fachkenntnissen im In- und Ausland, an Universitäten und sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie während der Ausbildung an einer Journalistenschule oder
  • während der praktischen Ausbildung.

Die Studienstiftung gewährt Stipendien für bis zu einem Jahr beziehungsweise für höchstens zwei Semester. Einmal jährlich findet die Auswahlsitzung des Stiftungsrats statt. Die Frist für den Eingang von Bewerbungen ist der 15. Juli.

Die Studienstiftung der Süddeutschen Zeitung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München. Sie ist als gemeinnützig anerkannt. Organe der Stiftung sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat, dem sechs Personen angehören.

Voraussetzungen zur Förderung


Grundvoraussetzungen für die Förderung durch die Studienstiftung der Süddeutschen Zeitung sind:

  • die Begabung (durch fachliche Leistungsnachweise belegt) sowie
  • die finanzielle Bedürftigkeit (Nachweis über das Formular „Selbstauskunft“).

Die Förderung von Studentinnen und Studenten ist

  • erst nach abgeschlossenem Grundstudium vorgesehen bzw.
  • nach einem vor dem Studium absolvierten Volontariat.

Stipendien für Volontäre und Journalistinnen und Journalisten werden regelmäßig für die Zeit bis zu einem Jahr, für Studentinnen und Studenten für höchstens zwei Semester gewährt. Während der Förderung legt der Stipendiat dem Stiftungsvorstand einen Zwischenbericht und nach Ablauf der Förderung einen Abschlussbericht vor.

Informationen zur Bewerbung


Bitte vergewissern Sie sich in einem ersten Schritt, ob Sie die Grundvoraussetzungen für die Förderung durch die Studienstiftung der Süddeutschen Zeitung erfüllen.
Bewerbungen bitte ausschließlich per E-Mail in gängigem PDF-Format (möglichst in einer Datei inklusive Foto; ggf. Foto separat als .jpg) an den Stiftungsvorstand (studienstiftung@sueddeutsche.de) mit folgendem Inhalt/Informationen:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf und Lichtbild
  • begründete Darlegung des Antrags
  • Benennung von zwei Professoren oder/und Chefredakteuren oder/und Ressortchefs deutschsprachiger Tageszeitungen (inklusive Anschrift und Telefonnummer), die bereit sind, sich über die persönliche und fachliche Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin zu äußern
  • Vorlage ausgewählter Dateien schriftlicher Arbeitsproben wie Artikel, Reportagen sowie sonstige Befähigungsnachweise und Zeugnisse in Kopie (online und ausgedruckt gut lesbar; DIN A4)
  • Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der benötigten Stipendienhöhe (bitte das anl. Formular „Selbstauskunft” ausfüllen)

Bewerbungfrist

Einmal jährlich findet eine Auswahlsitzung des Stiftungsrates statt. Die Frist für den Eingang Ihrer Bewerbung ist immer der 15. Juli.

Auswahl der Stipendiaten

Im Zuge des Auswahlverfahrens werden die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, zu einem Gespräch mit einem Mitglied des Stiftungsrates eingeladen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet dann der Stiftungsrat.

Dem Stiftungsrat gehören sechs Personen an: drei Vertreter des Süddeutschen Verlages und der Redaktion der Süddeutschen Zeitung, ein Vertreter der Ludwig-Maximilians-Universität (benannt vom Präsidenten der LMU München) und je ein Vertreter des Verbands der Bayerischen Zeitungsverleger und des Bayerischen Journalistenverbands.

Kontakt


Studienstiftung der Süddeutschen Zeitung
Birgit Wieland (Stiftungsvorstand)
Hultschiner Str. 8
DE 81677 München
Tel.: +49 89 2183-216
studienstiftung@sueddeutsche.de

Datenschutz

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